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Abstract

Das deutsche Lieferkettengesetz ist Teil eines Geflechts völkerrechtlicher, transnationaler, regionaler und nationaler Normen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Unternehmensverantwortung in der globalisierten Wirtschaft. Es fällt unter anderem durch den Fokus auf die Durchsetzung durch die öffentliche Gewalt, gleichzeitig aber auch durch einen engeren Kreis der Geschäftsbeziehungen, für die Unternehmen Sorgfaltspflichten treffen, und durch die nur begrenzten Beteiligungsformen für die betroffene Bevölkerung jenseits deutscher Grenzen auf. Vor allem letzteres wirft Probleme vor dem Hintergrund dessen auf, dass Lieferkettenregulierung immer auch Global Governance ist – dass sie eine stark extraterritorial orientierte Form der Regulierung darstellt. Dies führt zu völkerrechtlichen Jurisdiktionsfragen, die allerdings im Zuge der zunehmenden Entgrenzung von Jurisdiktionsregeln weniger gravierend sein mögen als die normativen Fragen, die sich vor allem mit Blick auf das Verhältnis von unilateraler Rechts(durch)setzung und der effektiven Selbstbestimmung der betroffenen Länder und ihrer Bevölkerungen stellen. Stärkere Formen von Beteiligung und Ko-regulierung sowie eine stringentere völkerrechtliche Überformung wären Wege, diese Fragen anzugehen und in das Rechtsgeflecht der Lieferkettenregulierung die nationalen Rechte und Wertvorstellungen aller Beteiligten substanziell einzubinden.

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