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Abstract

Nicht entlohnte, im Betrieb mitarbeitende Familienarbeitskräfte werden vom schweizerischen Sozialversicherungssystem ungenügend berücksichtigt. Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige, die einem selbstständigen Verwandten ohne Entlöhnung im Betrieb helfen, verfügen weder über einen beruflichen noch einen rechtlichen Status. Ihre soziale Absicherung ist minimal. Der Fall der Landwirtschaftsbetriebe steht sinnbildlich für diese Lücke.

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